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Wer kennt die Regeln beim Radfahren?

Für viele ist es selbstverständlich mit dem Rad zu fahren. Gerade in der Stadt ist dies aber manchmal eine Herausforderung, denn – wie auch bei den Autofahrern – halten sich nicht alle an die Regeln und gefährden damit nicht njr sich selbst, sondern auch andere.

Fast jeder hat in der Grundschule die Fahrradprüfung gemacht und anschließend später dann den Autoführerschein.

Aber dann kommt lange nix und manches gerät in Vergessenheit.

Muss man auf dem Radweg fahren? Darf man nebeneinander Fahren? Darf ich mich bei roter Ampel vordrängeln? Muss ich immer Handzeichen geben? Darf ich falschherum in die Einbahnstraße fahren? Kann ich auch auf dem Gehweg fahren? Usw.

Sind da nur einige Fragen.

Zur Bequemlichkeit gehören natürlich auch die Frage, ob man mit Kopfhörer, freihändig fahren oder telefonieren darf?

 

Hier mal ein paar Antworten und allgemeine Regeln.

Bei blauem „Radweg“ Verkehrszeichen (egal ob getrennt oder nicht) MUSS man auf dem Radweg fahren, ansonsten nicht. Das gilt übrigens auch für Rennradfahrer.
Auf dem Gehweg darf und muss man nur als Kind (bis 8) fahren, außer man BEGLEITET ein solches. Dann darf man auch als erwachsener auf dem Gehweg fahren.

Wenn der Verkehr nicht behindert wird, dürfen Radfahrer auch nebeneinander Fahren - StVO §2 Ab4. Ab 16 Personen ist man aber als „geschlossener Verband“ (StVO §27 Ab1)  darf und muss man jedoch als Gruppe fahren, d.h. so eng wie möglich. Hierbei gilt zum Beispiel auch, wenn der Gruppenführer bei Grün über die Ampel fährt und diese dann auf Rot schaltet, dürfen der Rest der Gruppe ebenfalls noch über die rote Ampel fahren. Als „geschlossener Verband“ darf man auch bei beschildertem Radweg auf der Straße fahren.

Wenn man bei roter Ampel genügend Platz hat, darf man an den stehenden Autos rechts vorbei nach vorne fahren. Über die rote Ampel darf aber auch der Radfahrer nicht fahren.

Radfahrer müssen ihr Abbiegen mit Handzeichen ankündigen, dürfen aber NICHT freihändig fahren.

Sie dürfen falsch herum in die Einbahnstraße fahren, wenn dies mit "Radverkehr frei" beschildert ist.

Und nur so neben bei, auch Fahrradfahrer dürfen während der Fahrt telefonieren. Bei ihnen gilt aber das gleiche wie für Autofahrer, solange man das Handy NICHT in der Hand hat. Musik mit Kopfhörern ist ebenfalls erlaubt, so lange man es nicht zu laut hat.

Und, alles gewusst?

Wer noch mehr Fragen hat, kann dies beim ADAC nachlesen, da steht dann auch wieviel der Verstoß KOSTET ;)

 

geschrieben am 07.12.2018 um 14:09 Uhr.