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In aller Munde

Nun ist das lang erwartete Urteil gesprochen. 

Eine Radfahrerin musste sich dem Vorwurf einer Teilschuld an einem Unfall stellen, da sie keinen Helm trug. Die Versicherung wollte daraufhin nicht zahlen.
Dieses Urteil wurde schon mit Spannung erwartet, da dadurch eine indirekte Helmpflicht entstehen hätte können.

 

Doch nun ist diese vorerst vom Tisch.

Die Radfahrerin trägt keine Schuld und bekommt ihr Geld, obwohl sie keinen Helm trug.

Dies bedeutet, dass Radfahrer weiterhin ohne Helm fahren können, ohne sich Sorgen wegen etwaiger Teilschuld bei einem Unfall tragen zu müssen.

 

Trotzdem ist die Helmpflicht in aller Munde.
So tragen in Deutschland nur ein kleiner Teil einen Helm beim radeln.

Die Verantwortlichen befürchten bei einer allgemeinen Helmpflicht den Rückgang der Fahrradfahrer. Denn viele wollen aus Bequemlichkeit oder Eitelkeit den Helm nicht tragen und würden sich – bei einer Helmpflicht – eher ins Auto setzten. Diesen Trend wurde bei der Einführung der Helmpflicht in anderen Ländern ebenfalls beobachtet.

So kann man nur weiterhin an die Vernunft appellieren einen Helm zu tragen, denn was nützt mir die Versicherung und das Wissen, dass ich keine Teilschuld bekomme, wenn ich tot oder schwer verletzt bin?

geschrieben am 18.06.2014 um 08:23 Uhr.