Neue Schilder, die keiner kennt, aber wichtig sind.
Der Abstand zwischen Autofahrer und Radfahrer muss 1,5m sein, ansonsten darf der Autofahrer den Radfahrer NICHT überholen.
In Stuttgart gibt es z.B. einen Radweg bei dem definitiv nicht der Abstand gewährleistet ist. Daher für die Autofahrer das FAHRRADÜBERHOLVERBOT ausgeschildert. Das gleiche gilt natürlich auch für Krafträder, auch diese dürfen nicht überholt werden.
StVO VZ 277.1: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen; StVO 2020.svg
Das ist aber nicht das einzige Schild, das nur wenige kennen.
Es gibt auch noch den Grünpfeil für den Radverkehr. D.h. dass Radfahrer dort auch bei Rot über die Ampel fahren und abbiegen dürfen, sofern es der Verkehr natürlich zulässt.
Radschnellweg/Fahrradautobahn, Fahrradzonen kennt man da schon eher.
Aber die Fahrradwelt ändert sich, daher auch die Schilder. Es gibt nun auch Schilder für Lastenräder, die z.B. Durchfahrten erlauben, Parkplätze ausweisen oder auch ein Verbot anzeigen.
Also Augen auf...
24.03.2020 - Nehmt euren Hund mit ;) ... [mehr]