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Warum sind Blinker nicht erlaubt?

Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit haben Radfahrer immer mehr das Problem, nicht gesehen zu werden. Gutes Licht und Reflektoren sind natürlich Pflicht.

 

Aber was ist mit Blinkern? In der Dunkelheit sieht man oft das Handzeichen der Radfahrer nicht oder nur schlecht. Von daher wäre das doch sinnvoll, oder? Und es gibt sie sogar schon!

Aber NEIN der §67 der StVZO erlaubt diese nicht bei Fahrrädern, sondern nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solche, bei denen ein Aufbau das Handzeichen zum Abbiegen verdeckt. Also Anhänger oder Lastenräder.

Eigentlich nicht wirklich nachvollziehbar.

Um den Paragraphen zu umgehen, kann man sich z.B. einen Rucksack, Helm oder Handschuhe mit Blinkfunktion zulegen.

StVZO erlaubte Blinker für Lastenräder, Liegeräder oder Anhänger sind z.B. WingBling von hpvelotechnik

Alternativen sind:

Helme - z.B. von lumos oder livall.
Rucksäcke - z.B. von eelo oder lennonsi
Handschuhe - z.B. von GTC Germany, Youlin 1, Auchee oder Flash2safe

geschrieben am 17.10.2020 um 13:13 Uhr.