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Wer zahlt bei einem Schaden?

Beim Radfahren hören viele gerne Musik. MP3-Player und Handys einschalten, Kopfhörer auf und los geht es.
Aber ist das eigentlich erlaubt?
Theoretisch ja. Es ist wie beim Autofahren auch. Man darf Musik hören, auch über Kopfhörer. Aber sie darf nur so laut sein, dass das Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird.
Wenn man beim Autofahren zum Beispiel das Signal der Polizei überhört, ist dies eine verkehrswidrig und natürlich sehr gefährlich.
So gilt beim Radfahren, die Lautstärke nur so laut stellen, dass man Rufe und das Klingeln anderer Radfahrer gut hören kann. Ansonsten kann es auch mal eine Strafe geben, oder natürlich auch zu gefährlichen Situationen führen.

Also, Musik an – aber nicht zu laut.

Denn wenn sie zu laut war, kann es sein, dass die Versicherung den evtl. entstandenen Schaden nicht bezahlt.

geschrieben am 11.07.2015 um 09:54 Uhr.